Fachhochschulreife
Schulischer Teil
| 15 Ergebnisse zweier aufeinander folgender Halbjahre der
Qualifikationsphase (je Fach maximal 2 Ergebnisse) |
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4 Halbjahresergebnisse |
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11 Halbjahresergebnisse |
| 95 - 285 Punkte - Durchschnittsnote 4,0 - 1,0 |
| Unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein: | Anzahl | ||
| Prüfungsfach P1 |
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| Prüfungsfach P2 |
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| Prüfungsfach P3 |
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Sofern nicht bereits als Prüfungsfach P1, P2 oder P3 eingebracht: |
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| Deutsch |
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| eine Fremdsprache |
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| Geschichte oder Prüfungsfach aus Aufgabenfeld B |
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| Mathematik |
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| eine Naturwissenschaft |
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Über den schulischen Teil der Fachhochschulreife wird eine Bescheinigung mit der Durchschnittsnote ausgestellt.

Berufsbezogener Teil
Mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum (unterschiedliche Arbeitsplätze, umfassender Überblick über betriebliche Abläufe, umfassender Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung) oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Ein Praktikumsplan kann vor Beginn des Praktikums der Schule vorgelegt und von ihr genehmigt werden. Nur dann ist die Anerkennung gesichert.
Zeugnis
Das Zeugnis wird danach von der Schule ausgestellt, die die Bescheinigung über den schulischen Teil ausgestellt hat. Die Durchschnittsnote entspricht der des schulischen Teils.
| weitere Informationen |
Praktikum | Studienplan | FH-Reife-Rechner | ||
| Verordnung | Erwerb FH-Reife (§ 1 (3)) |
schulischer Teil (§ 17) |
Zeugnis FH-Reife (§ 18) |
Einbringungs- verpflichtungen (Anlage 7) |
Durchschnitts- note (Anlage 9) |