Abiturprüfung 2011
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Prüfungskommission |
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Fachprüfungsausschüsse |
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Herr Ohm (Vorsitzender) |
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schriftliche Prüfung |
mündliche Prüfung |
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Frau Mosler-Heetderks |
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Herr Döring |
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Referent |
Prüfer |
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NN (Stadt Emden, ohne Stimmrecht) |
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Korreferent |
Protokollführer |
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bis zu 5 Lehrkräfte ohne Stimmrecht |
Meldung zur Prüfung (am Ende des 4. Halbjahres der Qualifikationsphase)
Die Meldung zur Prüfung enthält:
Zulassung zur Prüfung
Zulassung (später Bestehen der Prüfung), wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Block I |
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8 |
Halbjahresergebnisse
im 1. bis 4. Halbjahr des 1. und 2. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung |
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28 |
Halbjahresergebnisse (nicht 1./2. Prüfungsfach) in
einfacher Wertung |
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Punktsumme : 1,1 ergibt nach Rundung mindestens 200 Punkte |
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Unter den eingebrachten Halbjahresergebnissen: |
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Block II |
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5 |
Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung |
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Zusammen (bei 15 Punkten in den
Prüfungen) mindestens 100 Punkte erreichbar, |
Andernfalls : Nichtzulassung und Rücktritt in Jahrgang 11.
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zu belegen |
einzubringen |
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Prüfungsfächer (auch Sport) |
4 |
4 1) |
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Deutsch |
4 |
4 |
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eine Fremdsprache |
4 |
4 |
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weitere Fremdsprache (nur sprachlicher Schwerpunkt) |
4 |
4 |
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falls neue Fremdsprache (Sx, Nx) in Einführungsphase als 2. Fremdsprache |
4 |
2 |
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Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel |
2 |
2 |
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Politik-Wirtschaft |
2 |
2 |
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Geschichte |
2 |
2 |
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Religion oder Werte und Normen oder Philosophie |
4 2) |
2 2) |
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Mathematik |
4 |
4 |
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eine Naturwissenschaft |
4 |
4 |
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weitere Naturwissenschaft oder Informatik |
4 |
4 |
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weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft oder
Informatik |
2 |
2 |
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Sport |
4 |
0 3) |
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Seminarfach |
4 |
2 4) |
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1) je Halbjahr eine Bewertung |
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Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung bezieht sich auf mehrere Halbjahre.
Die Prüfungsaufgaben in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Kunst, Musik, Politik, Geschichte, Erdkunde, Evangelische Religion, Katholische Religion, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Informatik werden für alle Schüler in Niedersachsen einheitlich vom Kultusministerium gestellt. In diesen Fächern gibt es für jeden Schüler die Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Aufgaben.
In den anderen Fächern werden die Prüfungsaufgaben von den Referenten der Schulbehörde vorgelegt. Hier gibt es keine Auswahlmöglichkeit.
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Bearbeitungszeit |
in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau |
300 Minuten, zusätzlich 20 Minuten Auswahlzeit |
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im 4. Prüfungsfach |
220 Minuten, zusätzlich 20 Minuten Auswahlzeit |
Es gibt eine ständige Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeit. Der Prüfungsraum darf nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Es dürfen nur die angegebenen Toiletten benutzt werden. Der Prüfungsbereich darf nicht verlassen werden. Rauchen ist daher nicht möglich. Bei vorzeitiger Abgabe der Arbeit muss das Schulgrundstück verlassen werden.
Für die Arbeit muss gestempeltes Schulpapier benutzt werden (auch für Konzeptpapier).
Nur die in der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel und ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung dürfen verwendet werden. Sind die Hilfsmittel unzureichend, so ist die Aufsicht zu informieren. Hilfen für einzelne Schüler sind unzulässig.
Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zum Abzug von einem Punkt (durchschnittlich 5 Fehler je Seite) oder zwei Punkten (durchschnittlich 7 Fehler je Seite) der Bewertung. Unübersichtliche Textstellen werden nicht bewertet. Entwürfe können ergänzend zur Bewertung herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift drei Viertel des Gesamtumfangs beträgt.
Die Arbeiten werden vom Referenten und Korreferenten bewertet und vom
Fachprüfungsleiter überprüft. Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann
Bewertungen ändern.
Mündliche
Prüfung
(P5 direkt nach der schriftlichen Prüfung, P1, P2, P3, P4 gegebenenfalls
später)
Die mündlichen Prüfungen sind Einzelprüfungen.
Sie beziehen sich auf mindestens zwei Halbjahre. Im 1. bis 4. Prüfungsfach dürfen mündliche Prüfungen nicht den gleichen Inhalt wie die schriftliche Prüfung haben.
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Vorbereitungszeit |
20 Minuten |
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Prüfung |
20 - 30 Minuten |
Bei Nichterscheinen zum Beginn der Vorbereitungszeit aus selbst zu vertretenden Gründen wird der Beginn der Prüfung nicht verschoben.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann den Vorsitz einer mündlichen Prüfung übernehmen. Die Bewertung wird auf Vorschlag des Prüfers vom Fachprüfungsausschuss mit Mehrheit festgesetzt. Die Bewertung wird durch die Prüfungskommission bekannt gegeben.
Die mündliche Prüfung wird abgebrochen, wenn die Abiturprüfung (auch mit 15 Punkten in der Prüfung) nicht mehr bestanden werden kann.
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Zuhörer: |
1 Mitglied Schulelternrat |
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1 Mitglied Schülerrat |
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bis zu 2 Schüler Jahrgang 12 |
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bis zu 2 Personen mit dienstlichem Interesse |
In den schriftlichen Prüfungsfächern kann die Prüfungskommission auch mündliche Prüfungen ansetzen. Weitere mündliche Prüfungen finden auf Antrag des Schülers statt.
Das Gesamtergebnis bei mündlicher und schriftlicher Prüfung sowie in Sport wird nach § 4 und Anlage 1a der Prüfungsordnung ermittelt.
Verhalten während der Prüfung
Nichtteilnahme (§ 20)
Bei Nichtteilnahme ist der Grund (z.B. Krankheit) unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Erkennt der Vorsitzende der Prüfungskommission die Gründe nicht an: 0 Punkte für diesen Prüfungsteil.
Täuschung (§ 21)
Täuschungsversuch: 0 Punkte für Prüfungsteil.
In schweren Fällen (vorbereitete Täuschung): Abiturprüfung nicht bestanden.
Innerhalb eines Jahres kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.
Störung (§ 22)
Störung der Prüfung, so dass ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich: Abiturprüfung nicht bestanden.
Termine

Schriftliche Informationen über Prüfungsergebnisse, Zeugnisse und Bescheinigungen werden nur persönlich ausgegeben. Im Ausnahmefall kann die Ausgabe an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, wenn eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird und die bevollmächtigte Person sich ausweisen kann.